Franchising ist ein gegenseitiger Schuldvertrag zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer, in dem der Franchisegeber dem Nehmer gestattet und ihn verpflichtet, als selbständiger Gewerbetreibender ein Unternehmen nach den Vorgaben des Franchisegebers gegen Entgelt zu führen. Aus der Sicht des Franchisegebers ist das Franchising eine Vertriebsart für seine Produkte und/oder Dienstleistungen. Statt eigener Niederlassungen setzt der Franchisegeber Selbständige als Absatzmittler ein, die auf eigenes Risiko ein Vertriebskonzept des Franchisegebers realisieren. Die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner werden in einem umfangreichen Vertragswerk niedergelegt. Typischerweise wird in solchen Verträgen nicht nur die Belieferung mit Produkten des Franchisegebers geregelt, sondern auch die Ausstattung des Geschäftsbetriebs des Franchisenehmers und das Werbekonzept für das Unternehmen. Es gibt weltweit inzwischen eine Vielzahl von bekannten und erfolgreichen Franchisingunternehmen vor allem im Handel und Dienstleistungsgeschäft. |