<< Factoring, Forfaitierung (Dienstleistungs- und Finanzierungsfunktion) >>


Factoring und Forfaitierung sind besondere Arten des Forderungskaufs, für die sich in der Wirtschaftspraxis spezielle Vertragsbedingungen herausgebildet haben, die die gesetzliche Regelung des Rechtskaufs ergänzen und modifizieren. Im Vordergrund von Factoring und Forfaitierung – eine spezielle Art des Factoring für Forderungen aus Auslandsgeschäften – steht die Finanzierungsfunktion, zu der eine Dienstleistungsfunktion, Übernahme des Rechnungswesens bezüglich der Forderungen und/oder der Beitreibung der Forderungen einschließlich des Mahnwesens, hinzutreten kann.

Das Factoring wird vor allem von darauf spezialisierten Kreditinstituten betrieben. Die Factoring-Banken verwenden aus Wettbewerbsgründen häufig übereinstimmende Geschäftsbedingungen, die Grundlage für die Herausbildung und die Verfestigung des Factoring als ein Vertragstyp der Wirtschaftspraxis geworden sind.


Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz