Rechtsanwendung ist zu einem großen Teil Textinterpretation. Insofern kann man sagen, daß das Recht sehr stark begriffsorientiert ist. Man spricht deswegen - durchaus kritisch - auch wohl von Begriffsjurisprudenz. Die Verwendung von Begriffen im Recht läßt diese Begriffe als Rechtsbegriffe erscheinen, deren Bedeutung häufig von dem allgemeinen Sprachsinn abweicht. Einige dieser Rechtsbegriffe haben eine grundlegende Bedeutung für das Recht. Es sind dies die Grundbegriffe des Rechts. Als Grundbegriffe des Wirtschaftsprivatrechts werden hier behandelt:
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