Beschränkt dingliche Rechte (Sachenrechte) >>


Bezeichnung des Rechts

Berechtigter/ Rechtsträger

Rechtsinhalt

gesetzliche Regelung

Gegenstand des Rechts

Art der Befugnisse

Nutzungsrechte

Erbbaurecht beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Errichtung und Unterhaltung eines Bauwerks auf und unter der Oberfläche des Grundstücks Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
Dienstbarkeiten
Nießbrauch beliebiges Rechtssubjekt Sachen (bewegl. Sachen u. Grundstücke), Rechte, Vermögensgegenstände umfassendes Nutzungsrecht (Ausschluß einzelner Nutzungen möglich (§ 1030 Abs. 2 BGB)) §§ 1030 ff BGB
beschränkt persönliche Dienstbarkeit beliebiges Rechtssubjekt Grundstück einzelne Nutzungen, Beschränkung einzelner Nutzungen und Rechtsausübungen des Eigentümers §§ 1090 ff BGB
Grunddienstbarkeit jeweiliger Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks Grundstück einzelne Nutzungen, Beschränkung einzelner Nutzungen und Rechtsausübungen des Eigentümers §§ 1018 ff BGB

Verwertungsrechte

Pfandrecht beliebiges Rechtssubjekt bewegliche Sachen, Rechte Verwertung des Pfandgegenstandes zwecks Erlangung einer bestimmten Geldsumme zur Befriedigung wegen einer Forderung §§ 1204 ff BGB
Grundpfandrechte
Hypothek beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Verwertung des belasteten Grundstücks durch Zwangsvollstrekkung zwecks Erlangung einer bestimmten Summe Geldes zur Befriedigung wegen einer Forderung §§ 1113 ff BGB
Grundschuld beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Verwertung des belasteten Grundstücks durch Zwangsvollstrekkung zwecks Erlangung einer bestimmten Summe Geldes §§ 1190 ff BGB
Rentenschuld beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Verwertung des belasteten Grundstücks durch Zwangsvollstrekkung zwecks Erlangung von bestimmten Geldbeträgen zu wiederkehrenden Terminen §§ 1199 ff BGB
subj. persönl. Reallast beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Entrichtung wiederkehrender Leistungen aus dem Grundstück an den Berechtigten ("dingliche Rente") §§ 1105 ff BGB
subj. dingl. Reallast jeweiliger Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks Grundstück Entrichtung wiederkehrender Leistungen aus dem Grundstück an den Berechtigten ("dingliche Rente") § 1105 Abs. 2 BGB

Erwerbsrechte

subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Begründung kaufrechtlicher Eigentumsübertragungspflichten des Grundstückseigentümers §§ 1094 ff BGB
subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht jeweiliger Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks Grundstück Begründung kaufrechtlicher Eigentumsübertragungspflichten des Grundstückseigentümers § 1094 Abs. 2 BGB
(Vormerkung) beliebiges Rechtssubjekt Grundstück Sicherung schuldrechtlicher Ansprüche auf Rechte an Grundstücken §§ 883 ff BGB

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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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