<< Beschränkt dingliche Rechte >>


Neben dem Eigentum als dem umfassenden Recht an Sachen gibt es beschränkt dingliche Rechte an Sachen, die ihrem Inhaber nur einzelne Befugnisse bezüglich der Sache gewähren. Die beschränkt dinglichen Rechte sind abschließend gesetzlich fixiert (Numerus clausus der Sachenrechte). Sie sind von nur schuldrechtlichen Rechten, die sich inhaltlich auf Sachen beziehen (z.B. Miete, Pacht) zu unterscheiden.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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