Das Recht am Gewerbebetrieb dient dem Schutz des Unternehmensbestandes gegen beeinträchtigende Handlungen, etwa einen Boykottaufruf oder die Beschädigung eines Stromkabels, die zu einer Betriebsunterbrechung in dem Unternehmen des Geschädigten führt.
Eine Verletzung dieses Rahmenrechts kann auch eine ungerechtfertigte Warnung eines Konkurrenten von der Verletzung eines Patentrechts sein.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt sogar der rechtswidrige Streik einen Anwendungsfall des Verstoßes gegen das Recht am Unternehmen dar. Diese Rechtsprechung ist allerdings nicht unumstritten.
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