Allgemeines Persönlichkeitsrecht >>


Das sogenannte Persönlichkeitsrecht ist von der Rechtsprechung entwickelt worden. In einer grundlegenden Entscheidung ging es um den berühmten Herrenreiter-Fall. Ein Unternehmen hatte mit dem Bild eines bekannten "Herrenreiters" ohne dessen Einwilligung für ein sexuelles Kräftigungsmittel geworben. Der BGH hat dem Herrenreiter einen Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung aus § 823 Abs. 1 BG8 gegen das werbende Unternehmen zugebilligt.

Eine andere ebenso berühmte Entscheidung dazu ist der sogenannte Fernsehsagerin-Fall. Der betraf einen Zeitungsartikel, in der über eine Fernsehansagerin in bösartiger und diffamierender Weise berichtet wurde. Auch hier hat der BGH eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Fernsehansagerin angenommen und ihr demgemäß einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zugesprochen.

Überhaupt wurde die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts in der Rechtsprechung durch die Presseberichterstattung über Prominente erheblich gefördert. So klagten häufig Politiker gegen ihnen missliebige Presseberichte unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht. Schließlich wurde sogar das Bundesverfassungsgericht gegen die Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht angerufen - erfolglos. Die Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und für verfassungskonform erklärt.


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