Allgemeines Persönlichkeitsrecht »
Das sogenannte Persönlichkeitsrecht ist von der Rechtsprechung entwickelt worden. In einer grundlegenden Entscheidung ging es um den berühmten Herrenreiter-Fall. Ein Unternehmen hatte mit dem Bild eines bekannten "Herrenreiters" ohne dessen Einwilligung für ein sexuelles Kräftigungsmittel geworben. Der BGH hat dem Herrenreiter einen Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung aus § 823 Abs. 1 BG8
gegen das werbende Unternehmen zugebilligt.
Eine andere ebenso berühmte Entscheidung dazu ist der sogenannte Fernsehsagerin-Fall. Der betraf einen Zeitungsartikel, in der über eine Fernsehansagerin in bösartiger und diffamierender Weise berichtet wurde. Auch hier hat der BGH eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Fernsehansagerin angenommen und ihr demgemäß einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB
zugesprochen.
Überhaupt wurde die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts in der Rechtsprechung durch die Presseberichterstattung über Prominente erheblich gefördert. So klagten häufig Politiker gegen ihnen missliebige Presseberichte unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht. Schließlich wurde sogar das Bundesverfassungsgericht gegen die Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht angerufen - erfolglos. Die Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und für verfassungskonform erklärt.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB
- Handlungsbegriff im Deliktsrecht, "unerlaubtes Unterlassen"
- Verletzung eines Rechts i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB
- Ausdrücklich benannte Rechtsgüter
- Relative Rechte
- "Sonstige Rechte"
- Dingliche Rechte
- "Rahmenrechte"
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Rechtsgutverletzung: haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Kausalzusammenhang zwischen Rechtsgutverletzung und Schaden: haftungsausfüllende Kausalität
- Verletzung eines Schutzgesetzes gem. § 823 Abs. 2 BGB
- Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung -> § 826 BGB
- Haftung für Verrichtungsgehilfen mit Exkulpationsmöglichkeit -> § 831 BGB, Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung
- Andere unerlaubte Handlungen, insbes. Haftung für Amtpflichtverletzungengem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
- Delikts- und Billigkeitshaftung des beschränkt Handlungsfähigen, insbes. des Minderjährigen -> §§ 827 ff BGB
- Haftung bei Beteiligung mehrerer am Delikt -> § 830 BGB
- Ansprüche des mittelbar Geschädigten -> §§ 844,845BGB
- Schmerzensgeldanspruch -> § 253 BGB
- Gefährdungshaftung gem. § 833 BGB, § 7 StVG
- Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB
- Bereicherungshaftung -> §§ 812 ff BGB
- Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) -> §§ 677 ff BGB
- Unerlaubte Handlungen
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten