Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivilgerichte und Strafgerichte >>


Der Zivilprozess (wie der Strafprozess) findet vor besonderen Gerichten statt, den sog. Ordentlichen Gerichten. Über 700 Amtsgerichte, über 100 Landgerichte, 25 Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof sind die deutschen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie stellen unterschiedliche "Instanzen" der ordentlichen Gerichte dar.

In erster Instanz sind in Zivilsachen je nach Gegenstand und "Wert" des Rechtstreits das Amtsgericht und das Landgericht zuständig (Streitwertgrenze gegenwärtig: € 5.000).

Neben den Zivilgerichten sind auch die Strafgerichte Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichte dieser ordentlichen Gerichtsbarkeit sind:

  • Amtsgericht (AG)
  • Landgericht (LG)
  • Oberlandesgericht (OLG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)

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