<< Aufbau des BGB >>


Das BGB ist ein umfangreiches und ein demgemäß stark gegliedertes Gesetz. Allein diese Gliederung stellt eine Meisterleistung der Gesetzgebungstechnik dar. Man darf die Bedeutung der Gesetzesgliederung nicht unterschätzen. Ein Blick in die Materialien verrät, wie ernst die Gesetzesverfasser die Gliederungsaufgabe genommen haben. Man vergleiche nur einmal die Gliederung des ersten Entwurfs zum BGB mit dem geltenden Gesetzestext und verfolge in den Materialien den Weg von dem einen zum anderen an Hand der Beratungsprotokolle und erkenne die Bedeutung, die der Aufgabe der systematischen Gesetzesgliederung beigemessen wurde, die dann ja auch in geradezu bewunderungswürdiger Weise bewältigt wurde. Deshalb wird mit Recht der systematischen Auslegung des Gesetzes große Aufmerksamkeit geschenkt.


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