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Die zwangsweise Durchsetzung privatrechtlicher Normen erfolgt in einem geregelten Verfahren, dem Zivilprozess und der sich gegebenenfalls daran anschließenden Zwangsvollstreckung. Mit der rechtlichen Regelung, dass jemand von einem anderen etwas verlangen kann, ist noch nicht gewährleistet, dass er das ihm geschuldete auch tatsächlich erhält. Diese "Gewährleistung" ist Aufgabe des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung. Dabei hat der Zivilprozess die Funktion festzustellen ("zu erkennen"), was rechtens ist, insbesondere, was der Berechtigte vom Verpflichteten fordern kann (Erkenntnisverfahren), und in der Zwangsvollstreckung wird diese Feststellung dann realisiert.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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