Die einzelne Sache erscheint nach außen als eine körperliche Einheit.
Von mit üblichen chemischen und physikalischen Methoden nicht spaltbaren Teilen einmal abgesehen, sind Sachen teilbar. Eine
Sache besteht also aus Teilen, die in den §§ 93 Für die Zuordnung von Sachbestandteilen ist bedeutsam, ob es sich um einfache oder wesentliche Bestandteile handelt. Die Sache kann nach Bestandteilen nämlich nur dann verschiedenen Rechtssubjekten zugeordnet werden, wenn es sich nicht um wesentliche Bestandteile handelt. Wesentlich
nach § 93 BGB Die rechtlichen Konsequenzen der Verbindung von Sachen zu einer neuen Sache werden in §§ 946 |