<< Grundstück (Kataster und Grundbuch) >>


Grundstücke sind abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die in einem amtlichen Grundstücksverzeichnis (Kataster) mit Angaben über die örtliche Lage des Grundstücks verzeichnet sind. Darin werden Grundstücke identifiziert nach Gemarkung, Flur und Flurstück.

Während der Kataster die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks angibt (Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks), sind die rechtlichen Verhältnisse im Grundbuch dargestellt, also das Eigentum und die sonstigen Rechte an diesem Grundstück. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt, durch dessen Nummer es eindeutig identifiziert werden kann.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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