Die Sachen im Rechtssinne unterscheiden sich vor allem danach, ob sie beweglich sind oder ob es sich um Grundstücke bzw. mit dem Grundstück fest verbundene Sachen handelt. Als beweglich gelten alle Sachen, die nicht Grundstücke oder mit dem Grundstück fest verbunden sind. Ob diese Sachen von Menschen tatsächlich bewegt werden können, ist unerheblich. |