<< Besitzdienerschaft: Abgrenzung gegen Besitz


Vom Besitzmittler ist der Besitzdiener zu unterscheiden, der nicht Besitzer ist. Besitzdiener ist jemand, wenn er die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen ausübt und zwar nicht auf Grund eines Besitzmittlungsverhältnisses sondern so, dass er von den Weisungen des anderen abhängig ist, so dass eben der andere die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die Sache hat. Nicht der Besitzdiener ist dann Besitzer der Sache, sondern der Besitzherr, nämlich derjenige, der berechtigt ist, dem Besitzdiener Weisungen bezüglich des Schicksals der Sache zu erteilen (§ 855 BGB).

Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz