Je nachdem, ob der Besitzer die Sache für sich selbst besitzt oder für einen anderen, ist zwischen Eigen- und Fremdbesitz zu unterscheiden. Die Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdbesitz deckt sich nicht mit der Unterscheidung von mittelbarem und unmittelbarem Besitz. Allerdings wird der unmittelbare Besitzer, der die Sache für den mittelbaren Besitzer innehat, meist Fremdbesitzer sein, während der mittelbare Besitzer häufig Eigenbesitzer sein wird. Eigenbesitzer ist nicht nur der Eigentümer, sondern auch der eine Sache in Zueignungsabsicht entwendende Dieb. Es kommt eben nur darauf an, ob der Besitzer für sich selbst die tatsächliche Herrschaftsgewalt ausübt oder dies in Anerkennung des höherrangigen Rechts eines anderen tut. |