<< Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten >>


Grundsätzlich ist für rechtsgeschäftlichen Erwerb des Eigentums erforderlich, dass derjenige, der das Eigentum überträgt, selbst Eigentümer der Sache ist. Unter besonderen Voraussetzungen kann allerdings das Eigentum auch vom Nichtberechtigten wirksam erworben werden.


Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz