<< Eigentumsbegriff >>


In der modernen Wirtschaft spielt die Unterscheidung von Eigentum als der umfassenden rechtlichen Herrschaftsmacht und Besitz als der tatsächlichen Herrschaftsgewalt über Sachen eine beträchtliche Rolle. Viele Kapitalverwertungsformen setzen die Differenzierung von Besitz und Eigentum voraus, z.B. der moderne Vertragstyp der Wirtschaftspraxis Leasing. Praktisch sehr wichtige Formen der Kreditsicherung beruhen geradezu auf der Möglichkeit des Auseinanderfallens von Eigentum und Besitz (Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung).

Nur in archaischen Rechtsordnungen war das Eigentum noch gleich dem Besitz, so dass letztlich die rohe Gewalt des Stärkeren siegte (Kaser, Eigentum und Besitz im älteren römischen Recht, 1956, Seite 31). Die Unterscheidung zwischen dem bloßen „Haben“ und dem „Gehören“ ist eine Kulturleistung des Menschen der Antike.


Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz