|
Auf das Eigentum stützen sich zahlreiche Befugnisse des Eigentümers gegenüber Dritten. Eine wichtige Funktion des Eigentums besteht darin, dass es Schutzgut i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB ist, dessen Beeinträchtigung einen Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung auslöst. Daneben sieht das Sachenrecht Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer und gegen andere vor, von denen einige hier im Überblick vorgestellt werden sollen.
|