Der Begriff des Wirtschaftsverfassungsrechts ist mehrdeutig. Er hat einen engeren und einen weiteren Sinn. Im engeren Sinne erfasst er nur die die Wirtschaft betreffenden Bestimmungen des Verfassungsgesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland die des Grundgesetzes. Im weiteren Sinne meint Wirtschaftsverfassungsrecht dagegen auch die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen über und für die Wirtschaft als eines Teilbereichs der Gesellschaft, auch soweit diese nicht in die Verfassungsurkunde aufgenommen sind. |