Der Begriff Wirtschaftsverfassung ist mehrdeutig. Er bedeutet einerseits realer Zustand der Wirtschaft und andererseits die Summe der Srukturprinzipien, die die wirtschaftliche Rahmenordnung bilden. Im letzteren Sinne umfasst die Wirtschaftsverfassung sowohl die rechtlichen Strukturprinzipien als auch die von den Wirtschaftssubjekten befolgte realen, rechtlich nicht fixierte Regeln des Wirtschaftens. |