Die öffentlich-rechtlichen Normen, die auf die Regelung der Wirtschaft abzielen, lassen sich als öffentliches Wirtschaftsrecht erfassen. Rechtliche Regelungen der Wirtschaft sind sowohl in der Verfassung selbst enthalten als auch unterhalb der Ebene des Grundgesetzes in sog. einfachen Gesetzen und Verordnungen. Demgemäß lässt sich das öffentliche Wirtschaftsrecht aufgliedern in Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht. |