Unmittelbarer und mittelbarer Schaden >>


Soweit der Schaden unmittelbar durch die die Ersatzpflicht begründende Handlung herbeigeführt ist, spricht man von unmittelbarem Schaden; demgegenüber wird der erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände entstehende Schaden mittelbarer Schaden genannt (z. B. Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden: Sachschaden und körperliche Beeinträchtigung sind unmittelbarer Schaden, Folgekosten einschließlich der durch spätere Komplikationen hinzutretende Schäden). sind mittelbare Schäden. Prinzipiell sind sowohl der unmittelbare als auch der mittelbare Schaden zu ersetzen sodass der Unterscheidung dafür keine Bedeutung zukommt.


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