<< Schuldgegenstände („Was“ der geschuldeten Leistung) >>


Ein Schuldverhältnis ist eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung, die inhaltlich durch den Schuldgegenstand gekennzeichnet ist, der eine Sache, eine Dienstleistung oder das Unterlassen von etwas sein kann. Neben den die Schuldverhältnisse begründenden speziellen Vorschriften und den Vertragsinhalten bei den Vertragsschuldverhältnissen enthält das BGB im ersten Abschnitt des Schuldrechts allgemeine Vorschriften für die Bestimmung des Schuldgegenstandes.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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