<< Abwicklung von Schuldverhältnissen >>


Das Schuldverhältnis stellt sich dar als ein relatives Recht des Gläubigers gegenüber dem Schuldner. Es intendiert ein Veränderung des status quo. Das heißt, dass das Schuldverhältnis seinen Zweck nur dann erfüllt, wenn die nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses herzustellende Lage eingetreten ist oder aus bestimmtem Gründen nicht mehr herbeigeführt werden kann. Man kann das auch als Abwicklung des Schuldverhältnisses bezeichnen. Unter diesem Gesichtspunkt zielt das Schuldverhältnis auf sein Erlöschen durch Erfüllung oder durch ein Erfüllungssurrogat.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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