Die Existenz des Handelsregisters prägt das deutsche Handelsrecht. Das Handelsregister trägt dem Bedürfnis des Handelsverkehrs nach einer „amtlichen“ Informationsquelle für bestimmte, eben für den Handelsverkehr wesentliche Tatsachen Rechnung. Um diese Informationsquelle übersichtlich zu halten, lässt das Gesetz nur die Eintragung besonders bedeutsamer Tatsachen im Handelsregister zu. Es erhöht noch die Bedeutung des Handelsregisters, dass das Gesetz in einigen Fällen die Rechtswirkung bestimmter Vorgänge von deren Eintragung im Handelsregister abhängig macht. So lässt sich einerseits zwischen eintragungsfähigen und eintragungspflichtigen Tatsachen und andererseits zwischen Eintragungen mit konstitutiver Wirkung und solchen mit deklaratorischer Wirkung unterscheiden. |