In der überkommenen Dreiteilung der Privatrechtsmaterie nach Personen, Sachen und Rechtshandlungen erscheint das rechtlich erhebliche Verhalten auch als ein Grundbegriff des Rechts und damit auch des Wirtschaftsprivatrechts. In der klassischen Trias steht das Rechtsgeschäft ganz im Vordergrund des rechtlich relevanten menschlichen Verhaltens. Rechtsfolgen werden jedoch nicht nur durch Rechtsgeschäfte ausgelöst, sondern auch durch anderes menschliches Tun, z. B. durch unerlaubte Handlungen.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten