Für Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen stellt das BGB in den ersten sechs Abschnitten des zweiten Buchs allgemeine Regeln auf, das sog. Allgemeine Schuldrecht. Hier geht es ungeachtet der konkreten Entstehungstatbestände um Schuldgegenstände und Schuldmodalitäten, um Beendigung von Schuldverhältnisssen, um Schuldverhältnisse mit mehreren Gläubigern und/oder mehreren Schuldnern und um Gläubiger- oder Schuldnerwechsel im Rahmen bestehender Schuldverhältnisse.
- Inhalt von Schuldverhältnissen
- Schuldgegenstände („Was“ der geschuldeten Leistung)
- Schuldmodalitäten („Wo, wann, wer, wie“ der geschuldeten Leistung)
- Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Aufspaltung der Gläubiger- und/oder Schuldnerstellung: Gläubiger-und Schuldnermehrheit → §§ 420 ff BGB
- Übertragung der Gläubigerstellung auf Dritte: Abtretung → §§ 398 ff BGB
- Übertragung der Schuldnerposition auf andere: notwendige Mitwirkung des Gläubigers → §§ 414 ff . BGB
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten