Grundlagen »
Die zwangsweise Durchsetzung privatrechtlicher Normen erfolgt in einem geregelten Verfahren, dem Zivilprozess und der sich gegebenenfalls daran anschließenden Zwangsvollstreckung. Mit der rechtlichen Regelung, dass jemand von einem anderen etwas verlangen kann, ist noch nicht gewährleistet, dass er das ihm geschuldete auch tatsächlich erhält. Diese "Gewährleistung" ist Aufgabe des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung. Dabei hat der Zivilprozess die Funktion festzustellen ("zu erkennen"), was rechtens ist, insbesondere, was der Berechtigte vom Verpflichteten fordern kann (Erkenntnisverfahren), und in der Zwangsvollstreckung wird diese Feststellung dann realisiert.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Grundlagen
- Initiierung eines Zivilprozesses durch Klageerhebung oder Antrag auf Mahnbescheid
- Prozessführung durch die Parteien
- Klärung der Tatsachenlage durch Beweisaufnahme
- Richterliche Entscheidung des Rechtsstreits durch Urteil
- Überprüfung des Urteils in der Rechtsmittelinstanz auf Antrag
- Vollziehung der Urteilsanordnungen in der Zwangsvollstreckung
- Exkurs: Insolvenzverfahren als Gesamtvollstreckung
- Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Urteile
- Durchsetzung von Privatrechten durch subsidiäre Selbsthilfe (§§229 ff, 562b, 859 BGB)
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten