Der Begriff des Wirtschaftsrecht ist so vage und unscharf wie die Begriffe vieler anderer gesetzlich nicht kodifizierter Rechtsgebiete auch. Er umfasst das gesamte für wirtschaftliches Handeln und wirtschaftliches Geschehen maßgebende Recht. Insbesondere erstreckt er sich sowohl auf das öffentliche Recht als auch auf das Privatrecht, und auch gleichermaßen auf die grundsätzlichen Regelungen für die Gestaltung der Wirtschaftsordnung wie auch auf das für den Wirtschaftsalltag maßgebende Recht. In diesem Abschnitt soll der Begriff durch die Abgrenzung von Teilgebieten des Wirtschaftsrechts (Wirtschaftsverfassungs-, Wirtschaftsverwaltungs-, Wirtschaftsprivatrecht) angefüllt werden.
Dabei werden hier nur solche Rechtsmaterien berücksichtigt, deren wirtschaftliche Relevanz bestimmend für den Inhalt des Rechts geworden ist. Erbrecht und Familienrecht gehören daher nicht zum Wirtschaftsrecht, mag auch die Regelung der Erbfolge für die Wirtschaftsunternehmen geradezu existentielle Bedeutung gewinnen können. Auch insofern entbehrt die Abgrenzung des Wirtschaftsrechts nicht einer gewissen Willkür, was aber angesichts der Funktion der Begriffsbildung hinzunehmen ist.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten