Das HGB umfasst wie das BGB fünf Bücher, ist aber inhaltlich ganz anders gegliedert als das BGB. Das sozusagen klassische Handelsrecht findet sich im ersten und vierten Buch. Das erste Buch über den Handelsstand ist durch das HandelsrechtsreformG von 1998 grundlegend geändert worden, insbesondere hinsichtlich der Kaufmannseigenschaft und des kaufmännischen Firmenrechts. Das vierte Buch enthält das Recht der Handelsverträge. Das umfangreichste Buch ist das fünfte über die Spezialmaterie des Seehandels. Durch das auf einer europarechtlichen Richtlinie beruhende Bilanzrichtliniengesetz ist das kaufmännische Rechnungswesen in eine rechtliche Form gegossen worden und bildet nun das dritte Buch des HGB. Das zweite Buch ist den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG sowie der Stillen Gesellschaft gewidmet. |