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Das Handelsrecht lässt sich vor dem Hintergrund des bürgerlichen Rechts als des allgemeinen Privatrechts durch bestimmte Merkmale kennzeichnen.
- Das Handelsrecht zielt ab auf eine beschleunigte Abwicklung von Rechtsverhältnissen.
- Das Handelsrecht sieht im Vergleich zum bürgerlichen Recht strengere Regelungen für den weniger schutzbedürftigen Kaufmann vor.
- Im Handelsrecht gilt das Prinzip der Entgeltlichkeit kaufmännischer Leistungen.
- Im Handelsverkehr ist der Schutz des Vertrauens auf den Rechtsschein im Vergleich zum bürgerlichen Recht verstärkt.
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