|  | Das Handelsrecht lässt sich vor dem Hintergrund des bürgerlichen Rechts als des allgemeinen Privatrechts durch bestimmte Merkmale kennzeichnen.
 
Das Handelsrecht zielt ab auf eine beschleunigte Abwicklung von Rechtsverhältnissen.Das Handelsrecht sieht im Vergleich zum bürgerlichen Recht strengere Regelungen für den weniger schutzbedürftigen Kaufmann vor.Im Handelsrecht gilt das Prinzip der Entgeltlichkeit kaufmännischer Leistungen.Im Handelsverkehr ist der Schutz des Vertrauens auf den Rechtsschein im Vergleich zum bürgerlichen Recht verstärkt. |