Geschichte des HGB >>


Das HGB ist älter als das BGB. Es hat in dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch einen Vorläufer aus der Zeit vor Gründung des deutschen Reiches. Das ADHGB war ein Gesetz des norddeutschen Bundes, durch das die Rechtseinheit auf dem Gebiet des Handelsverkehrs schon vor Entstehung des deutschen Reichs wesentlich vorangetrieben worden ist.

Mit Inkrafttreten des BGB ist das HGB an das BGB angepasst und in dem Zusammenhang grundlegend überarbeitet worden. Im 20. Jahrhundert war das HGB vielfältigen Änderungen unterworfen. Die bedeutsamsten waren die Ausgliederung des Aktienrechts aus dem HGB durch die Aktienrechtsreform von 1937, die Verankerung des kaufmännischen Rechnungswesens im HGB durch das Bilanzrichtliniengesetz von 1986 und die Handelsrechtsreform von 1998 mit der Neufassung des Kaufmannsbegriffs und der Liberalisierung des Firmenrechts.


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