Neben die gewissermaßen amtlichen Quellen treten in der juristischen Literatur die Erläuterungswerke. Dafür hat sich der Sprachgebrauch „Kommentar“ eingebürgert, wenn das Werk so aufgebaut ist, dass es sukzessive die einzelnen Vorschriften eines Rechtsnormenkomplexes, meist eines Gesetzes, erläutert. Für alle bedeutsamen Gesetze befinden sich Kommentare auf dem Markt juristischer Literatur, so natürlich auch für die Hauptgesetze des Wirtschaftsprivatrecht, das BGB und das HGB. Die verschiedenen Kommentare unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind ihre Aktualität (Zeitnähe ihres Erscheinens zu Gesetzgebung und Rechtsprechung), ihr Umfang (Detailgenauigkeit) und ihre Zielgruppe, deren Informationsbedürfnisse sie befriedigen wollen (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verständlichkeit der Erläuterungen nur für Juristen oder auch für andere Interessenten). |