Die große Bedeutung der Entscheidungspraxis der Gerichte für die Entwicklung des Rechts auch in solchen Rechtsordnungen, die Präjudizien nicht als eigenständige Rechtsquelle ansehen, bringt es mit sich, dass Gerichtsentscheidungen auch von Verlagen als Wirtschaftsunternehmen in Entscheidungssammlungen publiziert werden. Dabei haben die in der Überschrift genannten große Verbreitung gefunden und dadurch erhebliche Bedeutung erlangt, sodass sie meist abgekürzt zitiert werden. Die Abkürzungen stehen für Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ), das Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, herausgegeben von Lindenmaier und Möhring (LM), das Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts Arbeitsgerichtliche Praxis (AP) und die Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht (EzA). |