Mit dem Siegeszug der Computer und dem Ausbau der Telekommunikation seit nunmehr schon Jahrzehnten treten neben die bis dahin herkömmlichen Informationsmedien die schon nicht mehr ganz „neuen“ Medien, die auf Computertechnologie und Datenfernübertragung beruhen. Damit ist der Aufbau von umfangreichen elektronischen Datenbanken möglich geworden, deren größte auf dem Gebiet des nationalen Rechts das von der Bundesregierung ins Leben gerufene Juristische Informationssystem JURIS ist. Durch den komfortablen Zugang via Internet wird JURIS und werden weitere juristische Datenbanken an Bedeutung eher noch zunehmen. Aber auch ohne den häufig kostenpflichtigen Zugang zu juristischen Datenbanken finden sich im Internet interessante Informationen auf den verschiedenen Gebieten des Rechts, auch des Wirtschaftsprivatrechts. Mit Hilfe von efffizienten Suchmaschinen gelangt man zu einschlägigen Gerichtsentscheidungen, online-Diskussionsforen, lexikalischen Darstellungen (Wikipedia), Studienmaterialien von Hochschulen und Akademien, Buchauszügen und sonstigen Quellen. |