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Das BGB ist gegliedert in fünf Bücher, die wiederum in Abschnitte
und Titel unterteilt sind. Außerdem sind die Regelungen des BGB nach
Paragraphen fortlaufend von 1 - 2371 nummeriert, wobei wegen Gesetzesänderungen einerseits nicht mehr alle Nummern besetzt sind und andererseits zwischen zwei aufeinander folgende Paragraphennummern Vorschriften eingeschoben sind, deren Bezeichnung neben der Zahl einen.. Buchstaben enthält. So folgt auf § 3 BGB der § 7 BGB und zwischen § 630 BGB und § 631 BGB finden sich §§ 630a BGB - §§ 630h BGB.
Der einzelne Paragraph
kann aus mehreren Absätzen, dieser wiederum aus mehreren Sätzen
bestehen. Daher werden die Vorschriften des BGB nach Paragraphen und gegebenenfalls
nach Absätzen und Sätzen zitiert, z.B. § 283 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Die Gliederungstiefe des BGB ist in den verschiedenen Teilen aus sachlichen Gründen sehr unterschiedlich. Während die oberen drei Gliederungsebenen noch in allen fünf Büchern des BGB vorkommen, erscheinen Kapitel schon nicht mehr im 3. und 5. Buch und Unterkapitel nur noch im Recht der Schuldverhältnisse und im Familienrecht.
Die folgende Gesetzesgliederung im Überblick gibt die Anzahl der Gliederungseinheiten in der Weise wieder, dass bei der Angabe der Anzahl der Untergliederungen die fünf Bücher durch Schrägstriche voneinander getrennt sind. Bei den Titeln sind zusätzlich in eckigen Klammern die Nummern der Bücherabschnitte angegeben, die in Titel gegliedert sind. Die 91 Titel verteilen sich also auf 16 von den 35 Abschnitten, sodass über die Hälfte der Abschnitte schon nicht mehr untergliedert ist.
•Bücher (5)
•Abschnitte (35:7/8/8/3/9)
•Titel (91:11[1,3,5]/38[1,3,4,8]/12[3,4,7,8]/18[1,2,3]/12[2,3])
•Untertitel (69:3/29/11/21/7)
•Kapitel (24:2/14//8/)
•Unterkapitel (14:/9//5/)
Der einzelne Paragraph kann aus mehreren Absätzen, dieser wiederum aus mehreren Sätzen
bestehen. Daher werden die Vorschriften des BGB nach Paragraphen und gegebenenfalls
nach Absätzen und Sätzen zitiert, z.B. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Die Gliederung der einzelnen Vorschriften ist ebenfalls hierarchisch organisiert mit den Ebenen:
•Paragraph
•Absätze
•Sätze
•ggf. Ziffern.
Nicht jeder Paragraph ist weiter untergliedert; manche bestehen auch nur aus einem Satz, z. B. §§ 1,2,13,21 BGB.
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