<< Sonstiges Privatrecht, insbes. Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht


Wichtige Rechtsmaterien des Privatrechts, insbesondere des Wirtschaftsprivatrechts, sind außerhalb des BGB geregelt. Insofern hat der Kodifikationsgedanke der Zeit der Entstehung des BGB an Bedeutung eingebüßt. Große Teile des Privatrechts finden sich nun auch außerhalb der Kodifikationen BGB und HGB. Das gilt z. B. für die wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsmaterien des Arbeitsrechts und des Gesellschaftsrechts. Aktiengesellschaft, GmbH und Genossenschaft sind in Spezialgesetzen für diese Gesellschaftsrechtsformen geregelt.

Auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die außerhalb des Dienstvertragsrechts des BGB Regelungen des Arbeitsverhältnisses enthalten. Für den Arbeitsvertrag sind neben dem Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB vor allem die §§ 105 - 109 GewO maßgebend, die ergänzende Vorschriften über die freie Gestaltung des Arbeitsvertrages, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die Berechnung und die Zahlung des Arbeitsentgelts, die Abrechnung des Arbeitsentgelts sowie das Arbeitszeugnis enhalten.


Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz