Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivilgerichte und Strafgerichte »
Der Zivilprozess (wie der Strafprozess) findet vor besonderen Gerichten statt, den sog. Ordentlichen Gerichten. Über 700 Amtsgerichte, über 100 Landgerichte, 25 Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof sind die deutschen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie stellen unterschiedliche "Instanzen" der ordentlichen Gerichte dar.
In erster Instanz sind in Zivilsachen je nach Gegenstand und "Wert" des Rechtstreits das Amtsgericht und das Landgericht zuständig (Streitwertgrenze gegenwärtig: € 5.000).
Neben den Zivilgerichten sind auch die Strafgerichte Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichte dieser ordentlichen Gerichtsbarkeit sind:
- Amtsgericht (AG)
- Landgericht (LG)
- Oberlandesgericht (OLG)
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Grundlagen
- Gewaltmonopol des Staates
- Rechtsprechung als "dritte Gewalt"
- Gerichtsorganisation, Gerichtsbarkeiten
- Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivilgerichte und Strafgerichte
- Besondere Gerichtsbarkeiten
- Initiierung eines Zivilprozesses durch Klageerhebung oder Antrag auf Mahnbescheid
- Prozessführung durch die Parteien
- Klärung der Tatsachenlage durch Beweisaufnahme
- Richterliche Entscheidung des Rechtsstreits durch Urteil
- Überprüfung des Urteils in der Rechtsmittelinstanz auf Antrag
- Vollziehung der Urteilsanordnungen in der Zwangsvollstreckung
- Exkurs: Insolvenzverfahren als Gesamtvollstreckung
- Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Urteile
- Durchsetzung von Privatrechten durch subsidiäre Selbsthilfe (§§229 ff, 562b, 859 BGB)
- Grundlagen
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten