<< Bürgschaft und andere Personalkreditsicherungsmittel >>


Als Personalkreditsicherungsmittel werden hier Rechtsformen der Kreditsicherung bezeichnet, bei denen es darum geht, neben dem Kreditschuldner weitere Personen als Schuldner zur Haftung für den Kredit heranzuziehen. Das Gesetz stellt hierfür vor allem  die Bürgschaft zur Verfügung (§§ 765 ff BGB, 350 f HGB)


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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