Neben den gesetzlichen Vertragstypen werden im Wirtschaftsleben Vertragstypen verwendet, deren rechtliche Grundlage die Vertragsfreiheit als Freiheit der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen ist (Leasing, Facturing, Merchandising). Von Vertragstypen kann man deshalb sprechen, weil derartige Verträge häufig unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden, die in einem Wirtschaftszweig einheitlich angewendet werden, der Vertragsinhalt also als typisch anzusehen ist. Gerade wegen dieser Vertragstypen bildenden Kraft hat man die AGB auch wohl als selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft bezeichnet.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Schuldvertragstypen der Wirtschaftspraxis
- Schuldvertragstypen des Handelsrechts: Einzelne Handelsgeschäfte
- Zwingendes und dispositives Recht
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten