«Legitimation des rechtsgeschäftlichen Handelns des beschränktGeschäftsfähigen durch Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters »
Bei nicht lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften hängt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts des Minderjährigen von dem Verhalten des gesetzlichen Vertreters ab. Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind gemäß § 1626 BGB seine Eltern bzw. der Vormund. Die gesetzlichen Vertreter müssen in irgendeiner Form an den Rechtsgeschäften des Minderjährigen beteiligt werden. Das Gesetz sieht unterschiedliche Formen der Beteiligung vor, etwa die Ermächtigung zu Erwerbs- und Berufstätigkeit oder eine mehr oder weniger allgemeine vorherige Zustimmung (Einwilligung) zu Rechtsgeschäften des Minderjährigen oder schließlich auch die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) zum ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter getätigten Rechtsgeschäft.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Zurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln
- Legitimation des rechtsgeschäftlichen Handelns des beschränktGeschäftsfähigen durch Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters
- Zugang von an Minderjährige gerichtete Willenserklärungen -> § 131 BGB
- Minderjährige als Vertreter -> § 165 BGB
- Beschränkung der Geschäftsfähigkeit durch sog. Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung -> § 1903 BGB
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Zurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln
- Vertretung
- Rechtsstellung des beschränkt Geschäftsfähigen und des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Handlungskompetenz
- Hilfspersonen und Vertreter des Kaufmanns
- Selbständige Handelsvertreter und Handelsmakler
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten