«Selbständige Handelsvertreter und Handelsmakler

Neben den angestellten Hilfspersonen des Kaufmanns können auch selbständige Mittler für das Kaufmannsunternehmen tätig werden. Hinsichtlich ihrer Vertretungsbefugnis gelten die allgemeinen Vertretungsvorschriften des BGB.
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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick