Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen gem. §§ 112,113 BGB kraft Ermächtigung »
Gemäß §§ 112, 113 BGB sind Minderjährige nach Maßgabe dieser Vorschriften im Falle der Ermächtigung zu selbstständiger oder unselbständiger Berufstätigkeit für die dort genannten Geschäfte unbeschränkt geschäftsfähig. Man kann das eine relative Geschäftsfähigkeit nennen, weil sich die Geschäftsfähigkeit auf ganz bestimmte Rechtsgeschäfte bezieht. Vorzuziehen ist die Bezeichnung dieser Art von Geschäftsfähigkeit als eine Bereichsgeschäftsfähigkeit, da damit zum Ausdruck gebracht wird, dass die Handlungsfähigkeit des Minderjährigen sich auf die jeweiligen Gegenstandsbereiche beschränkt.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Zurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln
- Legitimation des rechtsgeschäftlichen Handelns des beschränktGeschäftsfähigen durch Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters
- Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen gem. §§ 112,113 BGB kraft Ermächtigung
- Generelle Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Konkrete Zustimmung im Einzelfall: rechtliche Behandlung von Rechtsgeschäften beschränkt Geschäftsfähiger -> §§ 107-109 BGB
- Zugang von an Minderjährige gerichtete Willenserklärungen -> § 131 BGB
- Minderjährige als Vertreter -> § 165 BGB
- Beschränkung der Geschäftsfähigkeit durch sog. Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung -> § 1903 BGB
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Zurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln
- Vertretung
- Rechtsstellung des beschränkt Geschäftsfähigen und des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Handlungskompetenz
- Hilfspersonen und Vertreter des Kaufmanns
- Selbständige Handelsvertreter und Handelsmakler
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
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- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten