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Nicht immer ist Nichtigkeit die Rechtsfolge der Nichteinhaltung von Formvorschriften. Manchmal legt das Gesetz auch andere rechtliche Folgen dafür fest. So führt z. B. die Nichtbeachtung des Schriftformerfordernisses für befristete Arbeitsverhältnisse und längerfristige Mietverhältnisse nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags bzw. des Mietvertrags, sondern zum Wegfall der Befristung: Der mündlich abgeschlossene befristete Arbeitsvertrag oder längerfristige Mietvertrag führt zu einem unbefristeten Arbeits- bzw. Mietverhältnis (§ 550 S. 1 BGB, §§ 14 Abs. 4,16 TzBfG)!

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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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