Rechtsgebiete als für bestimmte Sach- und Sozialbereiche maßgebendes Recht: Handels- und Wirtschaftsrecht, Gewerberecht, Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Baurecht usw. >>


Das Recht lässt sich in sogenannte Rechtsgebiete gliedern. Ein Rechtsgebiet ist das für einen bestimmten Sachbereich maßgebende Recht. Da sich eine Systematik der Sachbereiche nahezu beliebig gestalten lässt, ist eine abschließende Aufzählung der Sachbereiche und damit auch der Rechtsgebiete prinzipiell nicht möglich. Insofern entbehrt die Aufgliederung in Rechtsgebiete nicht einer gewissen Willkür und muss sich daher durch die damit verfolgten Zwecke legitimieren.

In der Rechtspraxis und vor allem im Rechtsunterricht haben sich einige Rechtsgebiete herausgebildet, denen eine herausragende Bedeutung zukommt. Dazu gehören z. B. die in der Überschrift genannten, also vor allem auch das Wirtschaftsrecht und als ein wesentlicher Teil davon das Wirtschaftsprivatrecht.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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