«Bundes- und Landesrecht
Nach seinen Urhebern lässt sich das in Deutschland geltende Recht auch in Bundes- und Landesrecht aufgliedern. Die 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sind eigenständige Staaten, die demgemäß über eine eigene Rechtssetzungsbefugnis verfügen. Entwicklungsgeschichtlich haben sich die existierenden Teilstaaten als Bundesländer zur Bundesrepublik zusammengeschlossen.
Das Verhältnis der beiden Rechtsmaterien (Bundes- und Landesrecht) zueinander ist im Grundgesetz so geregelt, dass einerseits gemäß Art. 31 GG
Bundesrecht Landesrecht bricht, andererseits
aber gemäß Art. 70 ff GG
den Ländern für bestimmte
Regelungsbereiche die Gesetzgebungszuständigkeit vorbehalten worden
ist, mit der Konsequenz, dass Gesetze auf Gebieten, auf denen der Bund
weder eine ausschließliche noch eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit
hat, nichtig sind. So ist das Staatshaftungsgesetz des Bundes vom 1. 1. 1982 bereits am 19. 10 1982 vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen die die Gesetzgebungszuständigkeit regelnden
Vorschriften des GG für unwirksam erklärt worden (BVerfGE 61, 149).
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Rechtsgebiete als für bestimmte Sach- und Sozialbereiche maßgebendes Recht: Handels- und Wirtschaftsrecht, Gewerberecht, Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Baurecht usw.
- Öffentliches Recht und Privatrecht
- Materielles Recht und formelles Recht (Verfahrensrecht), Mediation
- Bundes- und Landesrecht
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten