«Beförderung auf Eisenbahnen
Früher war in den §§ 453 ff. HGB
auch die Beförderung auf Eisenbahnen handelsgesetzlich geregelt, und zwar durch Anordnung eines Kontrahierungszwangs. Beim Beförderungszwang ist es geblieben; allerdings ist der sich nicht mehr im HGB geregelt, sondern im Allgemeinen Eisenbahngesetz (§ 10), und zwar nach dem Vorbild des Personenbeförderungsgesetzes.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Schuldvertragstypen der Wirtschaftspraxis
- Schuldvertragstypen des Handelsrechts: Einzelne Handelsgeschäfte
- Zwingendes und dispositives Recht
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten