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Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
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Die wirtschaftliche Bedeutung der Vertretung erweist sich gerade im Handelsverkehr. Im kaufmännischen Unternehmen ist eine Vielzahl von Hilfspersonen, teilweise mit Vertretungsmacht ausgestattet, tätig.
Handlungsgehilfe → §§ 59 ff HGB
Vertreter des Kaufmanns
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