Außerdem besteht ein Kontrahierungszwang dann, wenn ein Anbieter staatliche Subventionen in Anspruch nimmt, die gewährt worden sind, um die öffentliche Versorgung sicherzustellen. Zum Beispiel ist das mit öffentlichen Mitteln subventionierte Theater nicht befugt, einzelne Personen willkürlich vom Besuch des Theaters auszuschließen. |