Franchising ist ein gegenseitiger Schuldvertrag zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer, in dem der Franchisegeber dem Nehmer gestattet und ihn verpflichtet, als selbständiger Gewerbetreibender ein Unternehmen nach den Vorgaben des Franchisegebers gegen Entgelt zu führen. Aus der Sicht des Franchisegebers ist das Franchising eine Vertriebsart für seine Produkte und/oder Dienstleistungen. Statt eigener Niederlassungen setzt der Franchisegeber Selbständige als Absatzmittler ein, die auf eigenes Risiko ein Vertriebskonzept des Franchisegebers realisieren. Die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner werden in einem umfangreichen Vertragswerk niedergelegt. Typischerweise wird in solchen Verträgen nicht nur die Belieferung mit Produkten des Franchisegebers geregelt, sondern auch die Ausstattung des Geschäftsbetriebs des Franchisenehmers und das Werbekonzept für das Unternehmen.
Es gibt weltweit inzwischen eine Vielzahl von bekannten und erfolgreichen Franchisingunternehmen vor allem im Handel und Dienstleistungsgeschäft.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten